Hier haben Sie die Möglichkeit sich detaillierte Informationen über unsere Baubeschreibung durchzulesen. Wählen Sie einfach einen der vielen Punkte aus:
Alle unsere Häuser werden individuell nach Bauherrenwunsch von unserem Architekten geplant und in hochwertiger Bauweise hergestellt. Die Bauzeit beträgt sechs bis sieben Monate und ist von der Jahreszeit, wie auch von Schlechtwettertagen, abhängig.
Soweit durch behördliche Auflagen Gebühren für Materialprüfung entstehen, gehen diese zu Lasten des Bauherrn.
Ebenfalls können u.a. nachfolgende zusätzliche Leistungen und Kosten für den Bauherrn entstehen:
Eigenleistungen durch den Bauherrn sind möglich und werden von der HBG Hochbau Berlin GmbH zu 90 % der von der HBG Hochbau Berlin GmbH kalkulierten Kosten vergütet.
Für die vom Bauherrn evtl. durchgeführte Eigenleistung wird von der HBG Hochbau Berlin GmbH keine Gewährleistung bzw. Haftung übernommen. Das heißt auch, dass eventuell entstehende Schäden an Leistungen der HBG Hochbau Berlin GmbH vom Verursacher zu tragen sind.
Grundlage ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) Teil B und C jeweils in der neusten Fassung.
Die Gewährleistung beträgt nach der Hausübergabe 4 Jahre gemäß VOB.
Der Gewährleistungsanspruch gilt nur für solche Mängel, deren Ursache direkt mit der Bauausführung begründet ist. Erstreckt sich daher nicht auf normale Abnutzungen, insbesondere nicht auf Teile, Anlagen und Wartungsfugen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, soweit deswegen eine Reparaturbedürftigkeit eintritt.
Für die Zahlungen wird ein Zahlungsplan zwischen dem Bauherrn und der HBG Hochbau Berlin GmbH bei Vertragsabschluss vereinbart.
Änderungen gegenüber der Baubeschreibung, die durch Auflagen des Bauaufsichtsamtes, Lage des Grundstücks, statische Gründe und technischen Fortschritt bedingt sind, bleiben vorbehalten.
Die von uns aufgeführten Einzelpreise in unserer Baubeschreibung beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z. Z. 19 %. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss ändern, wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer vom Bauherrn übernommen.
Sonderwünsche sind während der Bauzeit möglich, wenn hierdurch keine statische Veränderung eintritt.
Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich zwischen dem Bauherrn und der HBG Hochbau Berlin GmbH vereinbart sind.
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