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Die Fundamente werden in der erforderlichen Tiefe und Breite gemäß den statischen Berechnungen von uns ausgehoben. Der Boden wird auf dem Grundstück für den Bauherrn gelagert bzw. für evtl. Auffüllarbeiten genutzt.
Der Aushub der Fundamentgräben für die tragenden Außen- und Innenwände erfolgt bis in den frostfreien Erdbereich, 80 cm unter vorhandenem Geländeniveau.
Bei der Bodenbeschaffenheit wird ein Boden der Klasse 1 bis 4 nach DIN 18300 und ein ebenes Gelände vorausgesetzt. Die Tragfähigkeit des Bodens sollte mindestens 0,20 N pro Quadratmillimeter betragen.
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